Ankommen & Wohnen

Rundfunkbeitrag prüfen

Prüfe, ob für deine Wohnung bereits Rundfunkbeitrag gezahlt wird oder ob du sie selbst anmelden musst.

Eine Wohnung, ein Beitrag

Für eine Wohnung fällt grundsätzlich nur einmal Rundfunkbeitrag an. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Personen dort wohnen oder ob Fernseher, Radio, Computer oder andere Empfangsgeräte vorhanden sind.

  • Der Rundfunkbeitrag beträgt aktuell 18,36 € pro Monat und Wohnung.
  • Gezahlt wird grundsätzlich für mehrere Monate zusammen. Deshalb kann der tatsächlich abgebuchte oder überwiesene Betrag höher als der Monatsbetrag sein.
  • Entscheidend ist deshalb zuerst: Zahlt für deine Wohnung bereits jemand?
  • Der Rundfunkbeitrag gehört in Deutschland für viele Menschen ganz normal zum Wohnen dazu. Wenn du eine Wohnung beziehst, klärst du deshalb, ob für sie bereits jemand zahlt oder ob sie noch angemeldet werden muss.

Zahlt für deine Wohnung schon jemand?

Wenn du mit Partner, Familie, Freunden oder in einer WG wohnst, prüfe zuerst, ob bereits eine Person für genau diese Wohnung beim Beitragsservice angemeldet ist.

Ja, jemand zahlt bereits

Dann muss für dieselbe Wohnung grundsätzlich kein zweiter Rundfunkbeitrag gezahlt werden.

  • Bitte die zahlende Person um ihre Beitragsnummer.
  • Wenn der Beitragsservice dich anschreibt, kannst du damit angeben, dass für deine Wohnung bereits gezahlt wird.

Nein, für die Wohnung zahlt noch niemand

Dann muss eine Person die Wohnung beim Beitragsservice anmelden und den Rundfunkbeitrag übernehmen.

Was ist die Beitragsnummer?

Wenn eine Person eine Wohnung beim Beitragsservice anmeldet, erhält sie eine persönliche Beitragsnummer. Über diese Nummer werden die Zahlungen zugeordnet.

  • Die Beitragsnummer gehört zur Person, nicht dauerhaft zur Wohnung.
  • Zieht die zahlende Person aus, nimmt sie ihre Beitragsnummer grundsätzlich mit. Dann muss geklärt werden, wer für die bisherige Wohnung weiterzahlt.

Du warst schon einmal angemeldet?

Wenn du bereits ein Beitragskonto hast und nur umgezogen bist, eröffne nicht vorschnell ein neues Beitragskonto. Prüfe stattdessen, ob du deine Adresse beim Beitragsservice ändern musst.

Du hast einen Brief bekommen?

Nach einer Wohnsitzanmeldung kann der Beitragsservice dich anschreiben, um zu klären, wie der Rundfunkbeitrag für deine Wohnung geregelt ist.

  • Ein Schreiben vom Beitragsservice nach dem Einzug ist zunächst nichts Ungewöhnliches.
  • Ignoriere das Schreiben nicht.
  • Für die Wohnung zahlt noch niemand: Wohnung anmelden bzw. die Angaben entsprechend machen.
  • Für die Wohnung zahlt bereits jemand: die Beitragsnummer der zahlenden Person angeben.
  • Du glaubst, dass eine Befreiung oder Ermäßigung für dich gilt: zuerst die Voraussetzungen prüfen.
  • Wenn für die Antwort ein Aktenzeichen verlangt wird: Das Aktenzeichen findest du auf dem Schreiben.

Bürgeramt und Beitragsservice sind nicht dasselbe

Die Wohnsitzanmeldung beim Bürgeramt und die Klärung des Rundfunkbeitrags sind zwei verschiedene Dinge.

  • Der Beitragsservice erhält Meldedaten, aber du solltest trotzdem klären, ob deine Wohnung dort richtig zugeordnet ist.

Kannst du dich befreien lassen?

Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du eine Befreiung oder Ermäßigung beantragen. Sie wird nicht automatisch gewährt.

  • bestimmte Sozialleistungen
  • bestimmte Ausbildungsförderungen
  • bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen
  • Prüfe die Voraussetzungen beim Beitragsservice und stelle einen Antrag, wenn sie auf dich zutreffen.
  • Bei einer gemeinsam bewohnten Wohnung kann entscheidend sein, ob auch andere volljährige Bewohner beitragspflichtig sind. Prüfe deshalb die offiziellen Regeln, wenn du mit anderen zusammenwohnst und eine Befreiung beantragen möchtest.

Du hast noch eine zweite Wohnung?

Wenn du bereits für deine Hauptwohnung Rundfunkbeitrag zahlst, kann für eine melderechtliche Nebenwohnung auf Antrag eine Befreiung möglich sein.

Das solltest du jetzt tun

  • Prüfe, ob für deine Wohnung bereits jemand Rundfunkbeitrag zahlt.
  • Wenn ja: Lass dir die Beitragsnummer der zahlenden Person geben.
  • Wenn nein: Melde die Wohnung beim Beitragsservice an.
  • Wenn du einen Brief erhalten hast oder eine Befreiung möglich sein könnte: Kläre das über die offiziellen Formulare.

Das ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Prüfe die Angaben bei der offiziellen Quelle.

Dein persönlicher Deutschland-Plan

Beantworte ein paar kurze Fragen und du siehst, welche Schritte für dich wirklich wichtig sind – in deiner Reihenfolge.

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