Kein Visum, kein Aufenthaltstitel
Du hast grundsätzlich freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
- Für die Einreise reicht ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- Du musst wegen der Arbeit keine gesonderte Arbeitserlaubnis beantragen.
Du hast einen Job gefunden?
Als EU-Bürger brauchst du für die Aufnahme der Beschäftigung grundsätzlich kein Visum, keinen deutschen Aufenthaltstitel und keine gesonderte Arbeitserlaubnis.
- Die Einzelheiten deines Vertrags klärst du im Schritt „Arbeitsvertrag prüfen“.
Das ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Prüfe die Angaben bei der offiziellen Quelle.
Dein persönlicher Deutschland-Plan
Beantworte ein paar kurze Fragen und du siehst, welche Schritte für dich wirklich wichtig sind – in deiner Reihenfolge.